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Anstaltsbeirat in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe und Rastatt

Seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 gibt es die Institution des Anstaltsbeirates. Die Mitglieder des Beirates werden von der Kommune am Sitz einer Justizvollzugsanstalt für die Dauer von drei Jahren bestimmt.

Die Aufgabe des Beirats besteht in der Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Gestaltung des Strafvollzugs und der Betreuung der Gefangenen.

In der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe sind z. Zt. drei Beiratsmitglieder für die Gesamtanstalt tätig. Es finden regelmäßige unüberwachte Anhörungen von Insassen statt. Ebenso finden regelmäßig Besprechungen auf Anstaltsleiterebene statt. Anregungen und Vorschläge des Beirats werden – sofern umsetzbar – zeitnah realisiert.

Weitere Informationen entnehmen Sie auch bitte den Informationen des Justizministeriums Baden-Württemberg
„Bürgerschaftliches Engagement im Justizvollzug. Anstaltsbeiräte und ihre Mitglieder“.

 

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